Auch für AEDs/Defibrillatoren gelten die neuen RoHS-Richtlinien.
(RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances)
EG Richtlinie 2011/65/EU RoHS2 - vorher: 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Diese Binnenmarktrichtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise und darf nicht unterschiedlich interpretiert werden.
Gängige Substanzen der Elektronik gelten als höchst umweltgefährdend, da sie zum einen toxisch wirken, zum anderen nicht oder nur schlecht abgebaut werden können.
Diese Substanzen sollen durch die RoHS aus den Produkten verbannt werden.
Davon betroffen sind:
Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle, Polybromierte Diphenylether
Für die unter die neue RoHS2-Richtlinie fallenden Geräte gibt es unterschiedliche Stichtage:
22.Juli 2014 für medizinische Geräte und für Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
Ab dem 22.07.2014 unterliegen auch alle in den Verkehr gebrachten Defibrillatoren (AEDs) ebenfalls diesen Verordnungen der EG. Die Einhaltung der RoHS2 ist vom Hersteller, Vertreiber, Inverkehrbringer nachzuweisen!
Für Ihre und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Kunden oder Gäste wird dringend geraten, darauf zu
achten, dass die medizinischen Produkte - die Sie neu beschaffen möchten - nachweislich dieser
Richtlinie entsprechen und damit zugelassen sind.
PRIMEDIC™ | Metrax, der deutsche Hersteller von Defibrillatoren, hat die Vorgaben entsprechend dieser neuen EG Richtlinie umgesetzt und die Konformität erklärt.
Eine entsprechende Konformitätserklärung vom 21.07.2014 liegt vor.
www.AED-AKTUELL.de - Friedrich Kruse