29.12.2014 Rubrik: Medizin & Forschung (Quelle: AOK-Internet-Veröffentlichungen)
Bitte beachten Sie: Ab 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Erfahren Sie mehr über die Funktionen und wo sie überall gilt.
Die elektronische Gesundheitskarte
Ihre rundum sorglos-Karte
Jeder Versicherte erhält von der AOK seine eigene elektronische Gesundheitskarte (eGK), um ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet als „Scheckkarte“ für alle Gesundheitsleistungen. Die Gesundheitskarte ist für Versicherte ab 15 Jahren auf der Vorderseite mit einem Bild versehen. Das Passbild schützt vor Missbrauch, falls die Karte einmal verloren geht.
Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit können sich die AOK-Versicherten in Europa bei einem Notfall (z. B. Unfall oder akute Erkrankung) medizinisch behandeln lassen.
So sieht die elektronische Gesundheitskarte aus
Diese Informationen enthält die eGK
Die elektronische Gesundheitskarte enthält derzeit nur die folgenden Daten:
• Name und Anschrift
• Geburtsdatum und Geschlecht
• Krankenversichertennummer, Versichertenstatus und ob Sie von Zuzahlungen befreit sind.