02.01.2015 Rubrik: in eigener Sache (Quelle: AOK-Internet-Veröffentlichungen)
1. Pflegestärkungsgesetz: Das ändert sich für Sie
Das 1. Pflegestärkungsgesetz sieht viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor.
Ab dem 1. Januar 2015 tritt es in Kraft.
Mehr Leistungen für Sie und Ihre Angehörigen
Eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen und Pflegenden: Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen zum
1. Januar 2015 um 4 Prozent. Leistungen, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt wurden, werden um 2,67 Prozent angehoben.
Hier eine Übersicht der aktuellen und zukünftigen Leistungen:
Alle Pflegebedürftigen sollen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mindestens 104 Euro im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu.
Mehr Flexibilität in der Gestaltung des Pflegealltags
Pflegebedürftige können ab 1. Januar 2015 bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen für Unterstützung im Haushalt oder für die Organisation zusätzlicher Hilfestellungen, sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen, umwandeln können. So können Sie in Zukunft selber flexibler darüber entscheiden, in welcher Form Sie im Alltag unterstützt werden möchten.
Mehr Entlastung durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Bisher können Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, bis zu vier Wochen vorübergehend in Pflegeeinrichtungen untergebracht werden. Ab 2015 sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege möglich, die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 Euro. Ähnlich auch die Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen eine Vertretung brauchen, gibt es ab 2015 bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege. Dafür stehen pro Pflegebedürftigem bis zu 2.418 Euro zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei: Die max. Beträge sind nur möglich, wenn man die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombiniert.
Länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben
Jeder möchte gern möglichst lang zu Hause wohnen bleiben. Aber mit der Pflegebedürftigkeit werden oft teure Umbaumaßnahmen nötig. Dafür wird es mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz bis zu 4.000 Euro Zuschuss geben – bisher waren es 2.557 Euro.
Für die Gründung einer WG für Pflegebedürftige können die Zuschüsse addiert werden, ab 1. Januar 2015 gibt es dafür bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme.
Mehr Zeit für Zuwendung in Pflegeeinrichtungen
Damit sich pflegebedürftige Menschen im Pflegeheim wohl fühlen, brauchen sie auch Zuwendung und Anteilnahme. Daher werden die Fachkräfte in Pflegeeinrichtungen von Betreuungskräften unterstützt. Ihre Aufgabe ist es, die Bewohner bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen und beim Lesen zu unterstützen. Damit wird der Pflegealltag verbessert. Die Anzahl der Betreuungskräfte wird zudem erhöht. Hierzu wird der Betreuungsschlüssel von derzeit 1:24 auf 1:20 verbessert. Somit können künftig 45.000 Betreuungskräfte eingesetzt werden.
Anhebung der Leistungsbeträge
Um diese Leistungen finanzieren zu können, wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozent angehoben. Versicherte mit Kindern zahlen dann 2,35 Prozent, für Kinderlose sind es 2,6 Prozent. Von den 0,3 Prozent werden 0,1 Prozent für den Pflegevorsorgefonds verwendet. So wird langfristig gewährleistet, dass alle Versicherten im Alter gut versorgt sind.